Erste Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB - vom 29.02.2008

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1, Art. 86 Nr. 2 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB vom 23.11.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 23/2007), wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat oder bei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis."

2. 5 Abs. 4 Satz 3 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

„Beamte und leitende oder hauptberufliche Beschäftigte des Kommunalunternehmens,"

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 29.02.2008

Markus Loth 
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
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Weilheim zieht an